Viele Menschen werden von ihren Angehörigen zuhause gepflegt. In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum, deren Dauer im Allgemeinen 28 Tage pro Kalenderjahr beträgt, in einem Pflege- oder Seniorenheim aufgenommen.
Der Anspruch kann geltend gemacht werden, wenn die Häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Dies gilt zum einen für Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich, beziehungsweise nicht ausreichend ist und zum anderen für die Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung. Die Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden sobald der Pflegebedürftige eine Pflegestufe erhält. Dies kann, wenn auch nur innerhalb einer Woche, sogar rückwirkend geschehen.
Senovum Biberach übernimmt in diesen Fällen die Versorgung. Hier erhalten Pflegebedürftige individuelle Betreuung, medizinische Versorgung und erfahren persönliche Zuwendung. Die Kurzzeitpflegegäste können selbstverständlich alle Aktivitäten der sozialen Betreuung in Anspruch nehmen.