Verhinderungspflege bedeutet vollstationäre Pflege für einen befristeten Zeitraum, in der Regel bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Möglichkeit Verhinderungspflege zu beantragen besteht, wenn die Kurzzeitpflege für dieses Kalenderjahr schon ausgeschöpft ist.
Voraussetzung dafür ist ebenfalls, dass die pflegebedürftige Person seit mindestens einem Jahr in einer Pflegestufe eingestuft ist und die Pflegeperson vor der erstmaligen Verhinderung die Pflege bereits mindestens 12 Monate durchgeführt hat.
Die Verhinderungspflege kommt zum Tragen, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, die Pflege vorübergehend weiterzuführen, zum Beispiel aufgrund von Urlaub oder eigener Krankheit.